Voraussetzungen und Anmeldung

Zulassungsvoraussetzungen sind:                                                                                                                                       

     1. Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Nachweis über eine berufliche bzw. schulische Vorbildung folgender Art:

a) der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen* Berufsausbildung,

b) eine einschlägige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens drei Jahren oder

    2. Hochschulzugangsberechtigung und 900-stündiges Praktikum in einem heilerziehungspflegerischen Einsatzfeld

    3. Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Abschluss eines Ausbildungsberufs und ein 900-stündiges Praktikum in einem                              heilerziehungspflegerischen Einsatzfeld

Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch am Schulzentrum Blumenthal ist zwingend notwendig.

* Unter einer einschlägigen Tätigkeit wird eine solche verstanden, die dem Berufsfeld Heilerziehungspflege inhaltlich zugehörig erscheint, u.a. Pflegeassistenz, Haus- und Familienpflege und Sozialassistenz.

Bewerbungsgrundlage:

Spätestens bis zum 01. März des Aufnahmejahres sind folgende Unterlagen im Sekretariat des Schulzentrums Blumenthal einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtild
  • Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses (MSA) oder Hochschulzugangsberechtigung (AHR, FHR)
  • Nachweise über berufliche Tätigkeit bzw. schulische Vorbildung; ggf. Nachweis über 900-stündiges Praktikum, z.B. FSJ oder Bundesfreiwilligendienst etc.

Im Falle einer Zusage müssen folgende Unterlagen zu späteren Terminen (werden von der Schule vorgegeben) nachgereicht werden:

  • Ärztliche Bescheinigung über eine gesundheitliche Eignung für diesen Beruf
  • eine nachgewiesene Hepatitis-B-Impfung
  • Nachweis Masernschutz
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, nicht älter als zwei Jahre
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Meldebescheinigung oder beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Bewerber:innen nicht deutscher Herkunfssprache müssen ein Zertifikat auf mindestens B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache nachweisen
  • Bewerber aus Niedersachsen benötigen eine Freistellung

Bewerbungen werden auch nach dem 01.März noch angenommen und berücksichtigt, sofern genügend Schulplätze vorhanden sind.