Abschluss und beruflicher Titel

 

Der schulische Teil der Heilerziehungspfleger:innenausbildung  wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Sie tragen bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung die Berufsbezeichnung

staatlich geprüfte Heilerziehungspfleger bzw. staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger.

 

Nach bestandener Prüfung erfolgt das Berufspraktikum. Dieses verläuft nach den Richtlinien der Senatorin für Kinder und Bildung und schließt nach erfolgreichem Kolloquium mit der staatlichen Anerkennung ab.

Sie tragen nach ebenfalls erfolgreich abgeschlossenem Berufspraktikum die Berufsbezeichnung:

staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin bzw. staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger.

Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen wird Ihnen ein Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt.