Ab dem 01.08. 2022 können Erzieher/innen in der Teilzeitweiterbildung (25 Unterrichtsstunden an 4 Tagen pro Woche) im Zuge der bundesweiten Fachkräfteförderung für das erste und zweite Jahr Aufstiegs-BAföG bzw. Lebensunterhaltsförderung in Höhe von mindestens 783,-Euro monatlich beantragen, die NICHT zurückgezahlt werden müssen.
Eine Förderung für das dritte Ausbildungsjahr wird noch erarbeitet und geprüft.
Für das Anerkennungsjahr ergibt sich aus einem Tarifvertrag ein Gehalt von ca. 1600,-Euro monatlich.
Durch die Teilzeitweiterbildung soll Personen, die aus unterschiedlichen Gründen die Weiterbildung nicht in Vollzeit absolvieren können oder möchten, eine Möglichkeit geboten werden, neben ihrer bisherigen oder neuen beruflichen Tätigkeit die Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher absolvieren zu können. Die berufliche Tätigkeit wird abhängig vom Einkommen ggf. gegengerechnet.
Praktika finden überwiegend innerhalb der oben genannten Schultage statt. Damit ist diese Weiterbildungsform auch für Eltern mit jüngeren Kindern oder für Menschen mit pflegenden Angehörigen interessant, wenn zwar Interesse an der Weiterbildung besteht, jedoch nur eine begrenzte Wochenzeitkapazität zur Verfügung steht.
Alleinerziehende können zudem laut §10 Absatz (3) AFBG einen Kinderbetrag von bis zu 150€ im Monat beantragen. (Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG))
Bitte beachten Sie, dass die Schultage für den Weiterbildungsdurchgang mit Start am 05.08.2024 voraussichtlich folgende sein werden:
Montag: 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 10:00 Uhr
Hierbei ermöglichen wir, abhängig von Unterrichtsinhalten, neben dem Präsenzunterricht auch das Selbststudium und den Distanzunterricht.
Die Weiterbildung umfasst drei Jahre berufstheoretischen Fachunterricht an der Schule mit integrierten Praxisphasen in unterschiedlichen sozialpädagogischen Handlungsfeldern.
Die Weiterbildungsinhalte entsprechen denen der vollzeitschulischen Weiterbildung, jedoch finden sowohl der Theorieunterricht als auch die Praxisphasen wöchentlich an nur 4 Tagen der Woche statt.
Siehe Informationen zur Fachschulausbildung in Vollzeitform
Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.
Das Gesetz im Wortlaut – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)