Hausordnung

Diese Hausordnung hat die Aufgabe, das Miteinander aller Beteiligten in sinnvoller Weise zu regeln, damit ein erfolgreiches gemeinsames Lernen und Arbeiten möglich ist. Ein rücksichtsvoller Umgang miteinander wird vorausgesetzt.
Durch diese Ordnung soll ferner gewährleistet werden, dass das Gebäude und seine Ausstattung pfleglich behandelt werden.
Die aufgeführten Regeln gelten auch vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen.

1. Das Schulinventar ist pfleglich zu behandeln. Für entstandenen Schaden wird bei grober Fahrlässigkeit Ersatz gefordert.

2. Wege, Flure und Treppen müssen ungehindert nutzbar sein.

3. Schulfremde Personen melden sich bei Betreten des Schulgeländes im Sekretariat an. Ein Aufenthalt auf dem Gelände der Schule ist sonst nicht erlaubt.

4. Das Fotografieren oder Filmen sowie Tonaufnahmen sind in der Schule generell verboten. Der Betrieb elektronischer Geräte ist nur außerhalb des Unterrichts und außerhalb der Klassenräume erlaubt. Die Benutzung eines Handys und elektronischer Datenträger während des Unterrichts ist verboten. Der Verstoß gegen diese Regelung während einer Klausur gilt als Täuschungsversuch.

5. Das Mitführen von Waffen gemäß §1 des Waffengesetzes (Schusswaffen, Hieb-und Stichwaffen, verbotene Schlaggegenstände wie z.B. Schlagringe, Teleskopstöcke usw.) ist grundsätzlich strengstens verboten.
Ebenfalls ist es nicht gestattet, lizenzfreie Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände einschließlich Taschenmesser, Reizgas oder andere vergleichbare, gefährliche Gegenstände mitzuführen.
Darüber hinaus dürfen auch keine waffennachbildenden Objekte (z.B. Spielzeugwaffen) mitgebracht werden.
Bei begründetem Verdacht des Verstoßes gegen diese Regeln kann unter Hinzuziehung der Polizei eine Durchsuchung erfolgen.

6. Das Schulgrundstück kann, z. B. in Freistunden, nur auf eigenes Risiko verlassen werden. Versicherungsschutz außerhalb des Schulgrundstückes und außerhalb der Schulwege besteht dann nicht. Minderjährige benötigen eine Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten.

7. Unfälle auf dem Schulgrundstück und auf dem Schulweg sind umgehend im Sekretariat zu melden.

8. Das Befahren des Schulgrundstücks mit Kraftfahrzeugen und Motorrädern ist nicht gestattet. Fahrräder sind nur auf den vorgesehenen Flächen gesichert abzustellen.

9. Für Wertsachen und Bargeld wird keine Haftung übernommen. Zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen stehen Schließfächer bereit. Der Mietvertrag für ein Schließfach wird mit der Leihfirma geschlossen.

10. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
Mitarbeiter*innen der Schule können schriftliche Mitteilungen an den dafür vorgesehenen Flächen anbringen, Schüler*innen müssen Aushänge von der Schulleitung genehmigen lassen. Alle Aushänge sind mit vollem Namen zu kennzeichnen.
Werbung und Informationen mit kommerziellem und parteipolitischem Charakter sind nicht gestattet.
Jegliches Plakatieren oder Verbreiten von Flugschriften auf dem Schulgelände ist verboten.
Die Darstellung von volksverhetzendem und beleidigendem Gedankengut ist ebenfalls verboten. Diese Regelung gilt auch für Schriftzüge und Symbole auf Kleidungsstücken und Kleidung selbst.

11. Alle Schüler*innen sind verpflichtet, Räume, Flure und Hofflächen sauber zu halten.Müll ist getrennt zu sammeln nach Wertstoffen für den Gelben Sack, Altpapier, Biomüll und Restmüll. Er ist auch getrennt zu entsorgen.Um dem Reinigungspersonal die Arbeit zu erleichtern, sind nach dem Unterrichtsschluss die Stühle hochzustellen. Nach jedem Unterricht sind die Fußböden grob zu reinigen und die Tafeln zu wischen.

12. Die Fachräume dürfen von Schüler*innen nur unter Aufsicht betreten werden.

13. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Maschinen, Geräten und Versuchseinrichtungen nur unter Anleitung einer Lehrkraft gestattet.

14. Es besteht Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände.

15. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist während des Schulbetriebs nicht zulässig.

16. Feueralarm wird durch ein dreimaliges Signal der Feuersirene gegeben. Die Schüler*innen verlassen nach den Weisungen der Lehrkräfte das Schulgebäude.

Gültig per Beschluss der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz vom 07.11. 2017